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ferrita Schweden
 

Garantiebestimmungen

Für alle von uns verkauften ferrita Edelstahl-Auspuffanlagen gelten die nachfolgenden Garantiebedingungen.


1. Auf Ihre Edelstahl-Auspuffanlage gewähren wir solange Garantie gegen Durchrostung und Herstellungsfehler, wie die Anlage Eigentum des Erstkäufers ist; jedoch maximal 6 Jahre ab Rechnungsdatum. Ein geringfügiges "Anlaufen" der Auspuffteile ist normal. Dies hat keinerlei Einfluss auf die Lebensdauer der Anlage.

2. Während der Garantiezeit werden schadhafte Teile nach unserem Ermessen entweder ersetzt oder repariert.

3. Für Aufhängungs- oder Montageteile gilt diese Garantie nicht. Für die Montage dürfen nur neue, ungebrauchte Teile verwendet werden.

4. Die Aufhängungs- und Montageteile sowie die Motorlager sollten spätestens alle 12 Monate durch eine Werkstatt oder einen Auspuffdienst überprüft und bei Bedarf repariert oder ersetzt werden. Lassen Sie sich diese Inspektionen mit Datum und Unterschrift in der Garantiekarte bestätigen.

5. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die direkt oder indirekt entstehen durch Unfall, Fahrlässigkeit, Motorsport, Mißachtung der Wartungsintervalle, Fehlzündungen und schadhafte Aufhängungsteile und Motorlager sowie durch nicht von uns genehmigte Modifikationen oder Montage an Fahrzeugen, für die die Anlage nicht vorgesehen ist.

6. Schadhafte Teile sind uns kostenfrei zur Begutachtung zu überlassen. Wir übernehmen nicht die Kosten für Montage, Demontage, Fracht und Inspektionen.


Eine Garantiekarte mit den Garantiebedingungen und den Eintragungsfeldern für die Inspektionen erhalten Sie zusammen mit jeder Auspuffanlage.


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